Montag, 6. Februar 2012

Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz - Schluss mit Qualzucht?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes vorgelegt. Für das Thema Qualzucht in der Hundezucht (und nicht nur da) sind insbesondere die Änderungen in §11b interessant. Ob nun endlich aus dem toten Recht ein wirklich wirksames Gesetz zum Schutz der Tiere vor den Fehlentwicklungen der Zucht wird, darf allerdings bezweifelt werden. Hier die Änderungen im Entwurf vom 09.01.2012 im Wortlaut:

§ 11b wird wie folgt geändert:

a)  Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden durch folgenden neuen Absatz 1 ersetzt:

„(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch bio- oder gentechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1.  bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2.  bei den Nachkommen
a)   mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b)  jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)  die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.“

b)  Der bisherige Absatz 3 wird der neue Absatz 2 und in ihm werden die Wörter „wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen“ durch die Wörter „soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch bio- oder gentechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden“ ersetzt.

c)  Nach dem neuen Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Es ist verboten, Wirbeltiere auszustellen,
1.  die entgegen Absatz 1 gezüchtet oder verändert worden sind oder
2.  bei denen erblich bedingt
a)  Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c)  jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.“

(Hervorhebungen durch CJ)


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Hier war ein Bildzitat von der Seite http://www.tangetoppen.org/mops.php?dog=632&sex=f , der Website der Mops- und Pinscher-Züchterin Elisabeth Olsen (Tangetoppen Kennel) aus Hønefoss, Norwegen. Ihr Mops, Tangetoppen's Wild Card, wurde zum FCI Jahrhundertsieger 2011 und Best of Breed (BOB) gekürt.
Dieser Mops - praktisch ohne Fang aber mit kugelrundem Kopf - wird von vielen Fachleuten als ein Beispiel für Qualzucht verwendet, wie zuletzt auf dem Leipziger Tierärztekongress
Eine als "Tierrechtler" firmierende Person geht nun als offenbar autorisierte Interessenvertreterin dieser Hundeproduzentin (allein 25 Zuchthunde werden beim Mops auf der HP ausgewiesen) gegen die Veröffentlichung im Petwatch-Blog vor. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu habe ich das Bildzitat entfernt, da ich meine Zeit besser verwenden kann. Mehr siehe Anmerkung vom 10.3.2012 unten.
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Nimmt man die Bestimmungen wirklich ernst, so wäre es das Ende der Qual- und Show-Zucht. Ich möchte aber erst einmal den Amts-Tierarzt sehen, der den Mut hat, sich hier zu engagieren und das Gericht sehen, das solche Verbrecher an der Gesundheit unserer Hunde endlich einmal einer gerechten Strafe zuführt. Der Halter, dieses Mopses, des FCI-Jahrhundertsiegers bei der VDH-Ausstellung in Dortmund 2011 dürfte dann statt mit einem Pokal mit einem Strafbescheid die Heimreise antreten - aber wer will schon an soviel Tierschutz im Tierschutz-Deutschland glauben?


Anmerkung vom 10.3.2012

Der o.a. Vorgang demonstriert zwei Kennzeichen der Qualzuchtszene:

1.) Warum die plötzliche Scham, den Champion zu zeigen?

Warum hat eine hoch prämierte Züchterin etwas dagegen, wenn ein Bild von ihrem hochdekorierten internationalen Champion gezeigt wird? Warum wird zugleich nicht gegen die Klassifizierung als Qualzucht vorgegangen? Warum lässt sich die Züchterin eines VDH/FCI-Champions, die sich im Übrigen nie an den Herausgeber dieses Blogs gewandt hat, von solchen Leuten (sie 2.) vertreten? Ist das etwa der Geheimtipp der Show-Zucht-Szene im Kampf gegen Tierschutz und die Rechte ihrer geschundenen Zuchtprodukte - nachweisliche Verbindungen zu VDH/FCI-Spezialzuchtrichtern und FCI/Ex-VDH-"Züchtern" sind ja vorhanden?

2.) Qualzucht im Tierschutzmantel


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Es ist ein Kennzeichen der Show-Zuchtszene, dass sie ihr Treiben mit einer Nebelwand aus vorgeblicher Liebe zu den Hunden und Tierschutz etc. bemäntelt. Offen kann man eben nicht zu dem bewusst angezüchteten Leid der Tiere stehen. In der Realität werden daher ernsthafte Kritiker der heutigen Rassehundezucht wie Dr. Hans Mosser, der Herausgeber des Hundemagazins WUFF, der Tierarzt und international führende Brachyzephalen-Spezialist Prof.Dr. Gerhard Oechtering oder der Herausgeber dieses Blogs von solchen Personen verleumdet und teils auch bedroht.

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