Freitag, 9. September 2016

Gendefekt beim Lundehund nachgewiesen

Das Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover (THH) hat die genetisch basierte Veranlagung für das Lundehundsyndrom wissenschaftlich zweifelsfrei nachgeweisen. Es hat ferner einen Gentest für das Lundehundsyndrom entwickelt und einsatzfähig gemacht. Das ist ein großer Fortschritt für die Zucht dieser besonderen und seltenen Hunderasse. Es kann die Hunderasse, die aufgrund von extremer Inzucht und ihrer genetischen Verseuchung mit der Veranlagung für das Lundehundsyndrom gebeutelt ist, vor dem drohenden Aussterben retten.

Rettung des Lundehunds nun möglich

Das Lundehundsyndrom ist eine schwerwiegende, nicht selten qualvolle Krankheit. Die Tierärztlichen Hochschule beschreibt das Lundehundsyndrom wie folgt: "Das Lundehundsyndrom ist eine schwerwiegende gastro-enteropathische Erkrankung für die der Lundehund eine Rassendisposition besitzt. Das Syndrom umfasst chronisch-entzündliche Defekte des Darms, Proteinverlust-Enteropathien (PLE), Lymphgefäßausweitungen im Darm sowie Magenprobleme. Betroffene Hunde reagieren unterschiedlich stark auf die Störungen im Magen-Darmtrakt mit Erbrechen, Durchfall, Gewichtsverlust bis hin zur Apathie. Eine Euthanasie ist in schwere Fällen bzw. bei einem anhaltenden chronischen Verlauf der Erkrankung häufig unumgänglich."

Lundehundsyndrom durch Mutation verursacht

Das Lundehundsyndrom wird durch eine Mutation im Gen LEPREL1 verursacht, wie die THH nachweisen konnte. Mit dem Test auf diese Mutation hat man endlich ein verlässliches Instrument in der Hand, diese Krankheit mit einem Gesundzuchtprogramm nach und nach aus der Zuchtpopulation zurückzudrängen. Laut Statuten des VDH sind die ihm angeschlossenen Zuchtvereine auch verpflichtet, solche Zuchtprogramme aufzulegen.

Unter anderem heißt es in der Zuchtordnung des VDH §2:
"Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben, ...  erbliche Defekte durch geeignete Zuchtprogramme zu bekämpfen. Zur Bekämpfung erblicher Defekte ist ein Vorgehen nach einem Phasenprogramm erforderlich."

Zudem verbietet bereits das geltende Tierschutzgesetz in § 11b die Zucht mit solchen schwer erbkranken Tieren:
"Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten..., wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, ... erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten." Werden künftig Lundehunde ohne Gentest auf Veranlagung für das Lundehundsyndrom gezüchtet so kann man von einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sprechen, der auch entsprechend zur Anzeige gebracht werden muss.

Zucht ohne Gentest und Gesundzuchtprogramm ist Tierquälerei

Bisher haben sich die meisten Züchter des Lundehundes nicht durch ein Interesse an dem Wohl und der Gesundheit des Lundehundes hervorgetan. Das Interesse an der gewinnbringenden Vermarktung der Welpen scheint alles zu dominieren. So wurde die extrem hohe Inzucht beim Lundehund dem Umstand angedichtet, dass es angeblich nur ein Gründungspaar gegeben habe. Es ist ein Nebeneffekt der Forschungen unter Prof.Dr. Ottmar Distl, dass dieser Flaschenhals definitiv in das Reich der Züchterlegenden verbannt werden kann. Tatsache ist, dass allein die auf kurzsichtige Profitgier ausgerichtete Zucht dieser einmaligen Hunde diesen extremen Inzuchtgrad zu verantworten hat.

Der Lundehund ist es wert, erhalten zu werden

Der Lundehund ist ein ganz besonderer und zudem einmaliger Hund. Lunde ist der norwegische Name für den Papageientaucher, der an manchen Küsten Norwegens in großen Schwärmen brütet. Früher war die Jagd auf den Lunde ein wichtiger Teil der Nahrungsversorgung der Einheimischen. Hierbei entstand der Lundehund als Jagdhelfer. An den schroffen Küsten der Nordsee musste er die Vögel aus ihren engen Höhlen holen. Diese brüten in tiefen und engen Höhlen an den steilen, unzugänglichen und schroffen Felshängen über der kalten Meeresbrandung. Diese speziellen Anforderungen ließen einen Hund entstehen, der zahlreiche anatomische Besonderheiten aufweist. Auf diese Besonderheiten geht Lundehund-Expertin Nicole Kamphausen auf Petwatch ein:

"Norwegischer Lundehund - FCI Gruppe 5, Section 2, 265 - Der Name 'Lundehund' leitet sich ab von dem Lundevogel (Fatercula arctica-artica). Er gilt als eine der Welt seltensten Hunderassen.
Der Grund hierfür ist nicht nur in der weltweit geringen Population zu sehen, sondern insbesondere in der Tatsache, dass sich eine Anzahl seltener anatomischer Besonderheiten in derselben Rasse vereinigen. Einige dieser Merkmale finden sich bei anderen Hundeformen nur sporadisch. An jedem Fuß sind vornehmlich sechs Zehen ausgebildet, wobei oft eine siebente Zehe im Ansatz vorkommt.
Er kann die Ohren so verschließen, dass der Gehörgang vor Staub und Feuchtigkeit geschützt ist; er hat Genickgelenke, die ihn in die Lage versetzen, seinen Kopf zurückzubeugen, so dass der Scheitel den Rücken berührt. Dies hat sich evolutionär deshalb so in der Wirbelsäule entwickelt, weil es für den hochspezialisierten Hund dann praktisch und lebensrettend sein kann, wenn er sich auf der Jagd in engen Erdgängen mit der Beute im Maul umdrehen muss. Darüber hinaus verfügt er über außergewöhnlich bewegliche Schultergelenke, die ihm ermöglichen, die Vorderbeine vollkommen zur Seite zu führen.
"

Lundehund, ein einzigartiger Hund

Der Lundehund zeichnet sich neben diesen Besonderheiten als umgänglicher Familienhund aus, der auch ein verlässlicher Gefährte der Kinder ist. Der Lundehund, gesund gezüchtet, ist ein wunderbarer Begleiter. Es ist maßgeblich Nicole Kamphausen, selbst vom Lundehundsyndrom gebeutelte Halterin, zu verdanken, dass dieser grundlegende Fortschritt in der Forschung nun gemacht und zugleich ein Gentest für die praktische Anwendung in der Zucht zur Verfügung gestellt werden konnte. Nicole Kamphausen hat sich seit vielen Jahren engagiert für die Rettung dieser Hunderasse eingesetzt und musste dabei viele Verleumdungen, Beleidigungen bis hin zu handfesten Bedrohungen aus der Zuchtszene einstecken. Von dieser Stelle aus meinen herzlichen Dank an Nicole für dieses tolle Engagement!

  • Der VDH und die Züchter des Lundehundes sind nun am Zuge, endlich ein wirksames Gesundzuchtprogramm für die Rettung des Lundehundes aufzulegen, umzusetzen und zu kontrollieren. Hierzu zählt die Verpflichtung zur flächendeckenden Anwendung des nun entwickelten Gentests auf die Veranlagung zum Lundehundsyndrom.
  • Auch die Käufer von Welpen stehen in der Pflicht. Bitte kaufen Sie ab sofort nur Welpen von Züchtern, die sich nachweislich an einem Gesundzuchtprogramm beteiligen und Ihnen unter anderem auch die Ergebnisse der Gentests der Elterntiere ungefragt vorlegen. Auch die Welpen sollte auf Veranlagung für das Lundehundsyndrom getestet sein.
  • Von der Rechtslage her muss man ab sofort davon ausgehen, dass jede Zucht des Lundehundes ohne oder mit positivem Befund des Gentests und ohne Gesundzuchtprogramm gegen das geltende Tierschutzgesetz verstößt und damit strafbar ist. Möglicherweise kommen weitere Straftatbestände wie Betrug hinzu.
Ein Artikel von Christoph Jung

 
Petwatch Blog