Sonntag, 24. Oktober 2010

Der Labrador: ein gefährliches Tier!

Nein, kein Scherz und ich berichte auch nicht aus Schilda.  
Per Gesetz sollen in Thüringen ALLE Hunde pauschal als "gefährliche Tiere" gelten, die größer 40 cm oder schwerer 20 KG sind.
Das Landeskabinett billigte am 13.10. eine solche Vorlage von Innenminister Prof.Huber (CDU). Nach den Vorstellungen der Politiker in Erfurt sollen alle Labrador, Boxer, Sennenhunde, Schäferhunde, Golden Retriever, Eurasier, Ridgebacks, Deutsch Drahthaar, Bulldogs oder Bassets und andere als gefährliche Tiere eingestuft und entsprechend restriktiv gehandhabt werden (genauer Wortlaut des Gesetzes und weitere Infos im Anhang unten).

Das ist nun der vorläufige Höhepunkt des Politiker-Wahnsinns der Rasselisten und pauschalen Hunde-Verurteilungen, die fachlich bar jeder Grundlage sind. Hier werden Hunderassen als gefährlich diffamiert, von denen die allermeisten in den letzten 50 Jahren keinen einzigen ernsten Beissvorfall gegen Menschen, erst recht keinen tödlichen, vorzuweisen haben. Das Gesetz ist lediglich der politische Beißreflex auf die Untätigkeit und das offenkundige Versagen der Politik in der täglichen Praxis.

Anlass war die Tötung eines kleinen Mädchens durch vier Staffordshire Bullterrier im Mai dieses Jahres. Die 44-jährige Halterin, Tante des Mädchens, hatte dieses zusammen mit deren Großmutter und den vier Hunden unbeaufsichtigt, unangeleint und ungeschützt im Haus alleine gelassen. Die vier Hunde waren nicht angemeldet und deren Herkunft ungeklärt. Staatsanwalt Dirk Germerodt, Mühlhausen, konstatiert ferner: "Die Sozialisation dieser Tiere war nicht ausreichend, sie waren mehr oder weniger sich selbst überlassen."

Vollzugsdefizite

Ähnliche Verhältnisse waren auch in einem Dorf bei Wittenberg vorzufinden, wo ein Rottweiler ebenfalls ein kleines Mädchen zu Tode brachte: prekäres bis kriminelles Millieu, Hunde aus diffuser Herkunft, keine Sozialisation der Hunde, Vernachlässigung der Hunde. Auch in Wittenberg waren die Behörden völlig untätig, selbst eine Anzeige der Nachbarn wegen der Aggressivität des Hundes blieb folgenlos.
Ähnliches ist aus Halle zu berichten, wo der unangeleinte Hund eines mehrfach Vorbestraften, mitten in einem Wohngebiet das Pferd der Kutsche einer Stadtrundfahrt überfiel und biss. Der Halter floh mit dem Hund und konnte erst durch eine Fahndung ausfindig gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete aber auf ein Verfahren, es sei ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Während die Entfernung nach einem kleinen Blechschaden auf dem Parkplatz des Supermarktes selbstverständlich als Fahrerflucht strafrechtlich verfolgt wird, wird geradezu ein Schutzmantel über die einschlägige Klientel mit Hund gelegt.

65 gefährliche Hunde werden illegal gehalten und die Behörden schauen zu

Der Innendezernet der Stadt Halle, Bernd Wiegand, erhebt diese behördliche Duldung illegaler und problematischer Hundehaltung gar zum Prinzip. Laut Gesetz in Sachsen-Anhalt als gefährlich geltende Hunde müssen einen Wesenstest ablegen. Von 135 offiziell in Halle erfassten, seien 65 nicht zum Wesenstest erschienen, trotz wiederholter Ladung und Fristsetzung, räumen die Behörden ein. Aber statt zu handeln, verweist Innendezernent Wiegand auf die vollen Tierheime, "dort gäbe es keinen Platz mehr, schon gar nicht für 65 gefährliche Hunde" und, so räumt er ein, die Dunkelziffer nicht angemeldeter "Kampfhunde" sei groß. Aber was solle er machen, die Erfahrung zeige, dass solche Halter ihre Strafen gewöhnlich eh nicht zahlten (Mitteldeutsche Zeitung, 25.09.2010, Lokalteil Halle). Nebenbei bemerkt: die Stadt Halle hat gerade eine Erhöhung der Hundesteuer um mehr als 10% für 2011 beschlossen.

Aber genau jene Klientel, deren rechtswidrige Hundehaltung der Innendezernet bewusst und öffentlich erklärt duldet, ist genau diejenige, von der die eigentlichen Gefahren mit Hund ausgeht. Solche Leute scheren sich eh nicht um die geltende Rechtslage, sei es Leinenzwang oder die Einstufung ihrer Hunde als "gefährlich". Der seriöse Hundehalter und die breite Masse der Hunde aber werden pauschal in Haftung genommen; denn hier gibt es was zu holen, hier haben die Behörden leichtes Spiel. Die Dame mit ihrem alten Mops, der ihr im Stadtpark unangeleint hinterhertrottet wird von der Stadt gnadenlos zur Kasse gebeten; 65 mit Namen und Adresse bekannte aber illegale Halter als gefährlich geltender Hund werden von genau denselben Behörden ganz offiziell in Ruhe gelassen (weiteres Beispiel aus Mönchengladbach und aus Krefeld).

Regelungsdefizite

Es gibt sicher keinen Mangel an rechtlichen und behördlichen Restriktionen gegen Hunde. Aber es gibt praktisch keine Regelungen, die an die Wurzel des Übels gehen. Zum einen bedarf es Mindeststandards für die Sozialisation und Haltung von Hunden. Mittlerweile gibt es zwar Regelungen für die Halter großer Hunde, die aber offensichtlich nicht umgesetzt werden, gerade da, wo es am nötigsten wäre. Ob aber die Hunde sozialisiert und artgerecht gehalten werden, bleibt außen vor. Zum anderen gibt es keinerlei Mindeststandards für die Zucht. Ein jeder kann zum Beispiel Rottweiler "züchten". Bei den Hinterhofzuchten wird kaum auf das Wesen der Hunde geachtet oder gar auf das Wesen der Welpenkäufer. Wesensprüfungen der Zuchthunde oder fachkundige Sozialisation der Welpen sind in diesen Kreisen ein Fremdwort. Ja es gibt "Zuchten", die in der Szene bekannt sind als solche mit "scharfen Hunden". Ein nicht unerheblicher Teil der Rottweiler-Population wurde so in den letzten zwei Jahrzehnten von ihrem Wesen her kaputt gezüchtet - von den Behörden völlig unbehelligt.

Verhältnismäßigkeit

Weil einige wenige Halter, die in der Regel eh keine einschlägig unbeschriebenen Blätter sind, verantwortungslos mit ihren Hunden umgehen, wird die ganze Hundewelt in Haftung genommen. Unabhängig davon entspricht die reale Gefahr, die von bestimmten Hunden ausgeht, nicht im geringsten dem Aufriss, der in den Medien und durch die Politik gemacht wird. Jeder Hundebiss geht mittlerweile durch die bundesweite Presse.
Ganz nebenbei sah ich dieser Tage in einem TV-Magazin einen Bericht über die Gefahren an den Stränden Mallorcas. An nur dem einen Strand im Bericht hatten in einem Jahr nicht weniger als sieben Urlauber ihr Leben verloren; das seien angeblich normale Zahlen. Gegen Menschen aggressive Hunde sollen nun nicht verniedlicht werden, doch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Hunde für die Politik gerne als Bauernopfer für sonstiges Versagen derselben herhalten sollen. Wenn es um die potenziellen Gefahren ginge, müsste man im übrigen auch jedes Rind und jedes Pferd als "gefährliches Tier" einstufen. Und wenn es um die konkrete Verantwortung ginge, müssten die konkret handelnden Halter schlicht in Haftung genommen werden. Doch solche Leute handeln sich oft nur ihre x-te Vorstrafe ein, letztlich ohne Belang und Wirkung.

Anhang

Aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung von Thüringen (CDU/SPD):

 § 2
Begriffsbestimmung

(1)    Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten
1.    Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind,
2.    gefährliche Hunde nach Maßgabe des Absatzes 2 sowie
3.    große Hunde nach Maßgabe des Absatzes 3.

(3)    Als große Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen (großer Hund). Auf große Hunde findet dieses Gesetz nach Maßgabe der §§ 13 und 16 Anwendung.


Hervorhebungen CJ
Quellen:  Gesetzentwurf als PDF  - Medieninfo der Landesregierung
Foto: Industrieverband Heimtierbedarf (IVH)
 
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