Montag, 25. August 2008

Behördliche Tierquälerei !?

Es sind gerade einmal 3 Jahre her, da wurde der Schutz des Tieres mit drei Worten in das Grundgesetz aufgenommen. Artikel 20a lautet seither:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. "

In der Verwaltung der 230.000 Einwohner Stadt Krefeld am Niederrhein scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Dort soll der 13-jährige Münsterlander Basco zur Strafe für ein Vergehen, das seinem Herrchen vorgehalten wird, zwangsweise ins Tierheim verbracht werden.

Was ist nun vorgefallen?
Herrchen Holtkamp hat seinen Hund unangeleint in einem öffentlichen Gewässer der Stadt baden lassen. Auf Anraten des behandelnden Tierarztes gab es diese Badeeinlagen für den alten und kranken Basco.
Unangeleint gebadet, wo doch Leinenpflicht besteht; das war der Stadt Krefeld ein Dorn im Auge. Wiederholt wurden Holtkamp und Basco beim unsittlichen Unangeleint-Baden erwischt. Zuerst gabs saftige Strafgelder fürs Herrchen, die aber jedes Mal vom Verwaltungsgericht auf 20 Euro gekappt wurden.

Jetzt lässt die Stadtverwaltung die Muskeln spielen. Aber sie lässt sich am schwächsten Glied der Kette, einem 13-jährigen Hund aus - sehr schwach zumal für eine Verwaltung, die von einer sich christilich nennenden Partei regiert wird.

Basco soll in quasi Beugehaft. Der alte Hund soll vom Staat in Halftung genommen werden für Dinge, die er nicht zu verantworten hat. Um es klar zu stellen; es ist völlig unstrittig, dass Basco einfach nur ein gut erzogener, lieber Hunde-Opa ist.

Aber warum soll dann ER in Haft?


Man muss sich das einmal vorstellen - ein 13-jähriger lieber alter Hund soll seinem Herrchen weggenommen und ins Tierheim gesteckt werden - und das, ohne dass er sich irgendetwas zu Schulden hätte kommen lassen!
Dieses Vorgehen der Stadt Krefeld ist nichts anderes als Tierquälerei, behördlich angeordnete Tierquälerei!
Es verstösst zumal gegen das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Tiere verpflichtet.


Auf Nachfrage des Autors teilt Bernd Dammert, Sprecher der Stadt Krefeld, mit:
"Sie dürfen aber davon ausgehen, dass die Ordnungsbehörde speziell in diesem Fall bis zuletzt nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung gesucht hat, damit der Hund bei seinem Halter bleiben kann."

Das ist wohl ein schlechter Witz. Was bitte soll dagegen sprechen, dass der Hund bei seinem Halter bleibt?
Wie gesagt, es geht lediglich um wiederholtes Unangeleint-Baden!
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Stadt hier einen Rachefeldzug wegen der bereits verlorenen Prozesse beim Verwaltungsgericht nun auf wirklich üble Weise führt oder/und dass hier Hundehasser am Werke sind.

Der Autor hat demgegenüber Herrn Dammert mitgeteilt, dass derzeit geprüft wird, die Stadt Krefeld wegen Tierquälerei zu verklagen.

Bitte protestieren Sie bei der Stadt Krefeld gegen eine Tierheimverbringung des alten Basco oder der Drohung hiermit.



 
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