Am 23.11.2007 beschloss der Gesundheitsausschuss des österreichischen Nationalrates eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes. Zwei Änderungen sind für Hundehalter besonders interessant.
Verbot des Handels mit Hunden "im öffentlichen Raum".
Der Handel mit Hunden im Internet oder öffentlichen Raum wird verboten und ist nur noch Zoo-Fachgeschäften erlaubt. Diese müssen sich wie auch die Züchter zuvor behördlich registrieren lassen. Damit wird die tierquälerischen Praxis von Hundefabrikation und -Handel vernehmlich aus Osteuropa verboten. Ein sehr begrüßenswerter Schritt, der auch in Deutschland sehr sinnvoll wäre. Wünschenswert wäre ein vollständiges Verbot des Handels mit Hunden.
Ferner wurde das Verbot der Qualzucht verschärft.
Es soll bestraft werden, wer
"Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sowie dabei insbesonders vorsätzlich Züchtungen vornimmt, in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome mit gesundheitlichen Auswirkungen auftreten:
a) Atemnot...
k) Fehlbildungen des Gebisses...
m) Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind, oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt."
Zuchtverbänden, die ein Programm zur Gesundung der von Ihnen betreuten Rasse in o.g. Sinn durchführen, wird eine Frist zur Realisierung bis 2018 gesetzt.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Zuchtverbände erst durch den Gesetzgeber zu solch einer eigentlich selbstverständlichen Maßnahme gezwungen werden müssen.