Wird ein Welpe verkauft, so handelt es sich um ein ganz normales Geschäft nach dem BGB. Der Welpe ist juristisch die Ware für die dann selbstverständlich auch die für Waren üblichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte und-pflichten gelten. Das heisst, erhält ein Welpenkäufer einen Hund, der zum Verkaufszeitpunkt bereits krank war, so muss der Verkäufer, bzw. Züchter als Produzent der Ware Hund, dafür gerade stehen.
Kranke Hunde züchten - aber bitte ohne Gewähr
Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit und zumindest eine Frage des Anstands sein, dass ein Verkäufer auch für die Mängel an dem verkauften Gut gerade steht. Nicht so beim Hund. Mit verschiedenen Methoden versuchen sich insbesondere solche Züchter aus der Verantwortung zu stehlen, die die krankesten Hunde züchten. Und dieser Haftungsausschluss hat System, wird sogar von ganzen Zuchtvereinen und Dachverbänden bewusst organisiert. Alles natürlich nur aus "Liebe zum Hund" und auf den bunten Webpages werden genau diese Krankheiten verheimlicht oder schön geredet.
So erklärt die Justiziarin und Mitglied der Satzungskommission des VDH, Rechtsanwältin Claudia Marienfeldt, ganz offen:
"Gebrauchen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, also sog. Musterverträge, so ist z.B. beim Verkauf eines Welpen, also einer neu hergestellten Sache (nach einem Gerichtsurteil ist ein 9 Wochen alter Welpe eine neu hergestellte Sache) der Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers nicht möglich ! ...
Die an sich in Deutschland bestehende Vertragsfreiheit wird beim Hundekauf nicht nur durch die neuen Regelungen zum sogenannten Verbrauchsgüterkauf (falls der Züchter ein Unternehmer i.S. des BGB ist) sondern auch bei Verwendung von sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt.
Der Züchter kann zumindest die letzte Einschränkung selbst vermeiden, in dem er immer individuell den Kaufvertrag mit seinem Käufer aushandelt.
Dies ist allein der Grund dafür, dass der VDH keine sog. Musterverträge verfasst und seinen Mitglieder zu Verfügung stellt."
( VDH-Website , Hervorhebung durch den Autor, siehe auch hier )
Alleine im VDH werden täglich etwa 250 Welpen vermarktet. Für Autos bietet der ADAC selbstverständlich Musterverträge, um seriöse, den Interessenausgleich respektierende Käufe und Verkäufe zu ermöglichen - bei Autos. Der VDH, immerhin als Interessenvertretung aller Hundehalter firmierend, lehnt eine solche Hilfestellung bewusst ab - beim Hundewelpen.
Es gibt auch "Tricks", sich der Gewährleistung für die eigenen Zuchtprodukte zu entziehen wie z.B.:
- in den Kaufvertrag direkt reinschreiben, dass es sich um ein möglicherweise krankes Tier handelt (meist etwas verklausuliert)
- Rückgabeverpflichtung bei Krankheit gegen Ersatzwelpen; hier wird darauf spekuliert, dass der Käufer sein Tier liebgewonnen hat und es nie zurückgibt (zumal manche Züchter durchblicken lassen, den kranken Welpen zu euthanasieren) und dann eben keine Kosten oder Schadensersatz einklagen kann
- in den Kaufvertrag den Verweis auf haustierärztliches (Gefälligkeits-) Gutachten reinschreiben, dass das Tier 100% gesund übergeben wurde; durch ein solches Gutachten wird dem geschädigten Welpenkäufer eine Inhaftungnahme erschwert
Das Ganze basiert zudem auf dem Effekt, dass die Leute ob der Ausstrahlung des Welpens, den sie kaufen wollen und vielleicht gerade im Arm haben, nicht so genau ein mehrseitiges Vertragswerk durchlesen, in dem o.g. steht, und einfach unterschreiben. Eurasier-Züchter Johann Bucher hat bereits auf diesen nicht zu unterschätzenden psychologischen Aspekt beim Geschäft mit dem Hund aufmerksam gemacht.
Züchter, die nicht zu der Gesundheit der von ihnen verkauften Welpen stehen, demonstrieren neben fragwürdiger Geschäftspraxis auch nur, was sie und ihr Zuchtverein wirklich praktisch für die Gesundheit ihrer Hunde tun.
Mehr zum Thema im "Schwarzbuch Hund: Die Menschen und ihr bester Freund"
p.s.:
Viele Züchter lehnen die oben beschriebenen Tricks und Methoden ab. Ich selbst haben im Frühjahr 2008 einen Welpen bei einem VDH-Züchter gekauft. Der Kaufvertrag bestand dabei aus nur einer Seite, die wiederum im wesentlichen aus den Daten von Hund, Käufer und Verkäufer bestand. Auch gibt es Züchter, die den Kaufvertrag vorher zuschicken oder auf ihrer Webseite veröffentlichen, damit man ihn sich vorher in Ruhe durchlesen kann.

2 Kommentare:
Genau mit diesem Thema beschäftige ich mich seit Monaten, denn ich habe 4 Cavalier-King- Charles Spaniel und eine Hündin ist von einer Züchterin aus dem abgebildeten Zuchtverein, hier ein Auszug aus meinem Kaufvertrag:
"Der Käufer bescheinigt, den Hund begutachtet zu haben. Er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Mängel oder Krankheiten (erworbene wie erbgebundene) gründen.Ausgenommen hiervon sind Mängel, die innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Hundes von einem Tierarzt festgestellt und attestiert werden, und die eindeutig schon vorher beim Verkäufer vorhanden gewesen sind."
Pech für uns das wir erst 3 Wochen später beim Tierarzt wegen der Impfung waren und dieser bei der Untersuchung Herzgeräusche feststellte. Die dann ein Jahr später bei der Herzultraschall-Doppleruntersuchung als Mitralklappensegel geringgradige verdickt diagnosteziert wurde. Mit der Empfehlung dies in 6 Monaten zu kontrollieren zu lassen. Dies habe ich nun schon im dritten Jahr gemacht. Mit dieser Hündin wollte ich eigentlich eine kleine Zucht beginnen (wurde auch als Zuchthund verkauft)aber ich wollte keine kranken Hunde vermehren und so entschied ich mich vor kurzem auch auf Grund der von Frau Schiemann und Frau Swanie Simon beschriebenen Zustände in der Züchtergilde und im VDH, diesen Wunsch aus Liebe zu diesen wunderschönen Hunden (wie alle Hunde) aufzugeben.
Ich habe 4 Cavalier alle haben HD in der Übergangsform, ein 5 jähriger Rüde mit DCM und eine Hündin mit der (noch) geringradigen Mitrallklappeninsufizienz. Die Jüngste ist erst 15 Monate alt und die HD-Untersuchung liegt gerade 14 Tage zurück. Meine schlimmsten Befürchtungen sind nicht ganz eingetroffen, sie hat "nur" HD- Übergangsform.
Sorry, meine Homepage wird neu überarbeitet.
Seit wir einen Hund von einem VDH-Züchter haben, ich mehrere Züchter kennengelernt habe und einige Zeit User in "meinem" Rassehundforum war, überrascht mich fast nichts mehr.
Ich bezweifle nicht, dass viele Züchter echte Hobbyzüchter sind - besonders am Anfang. Dann aber bemerken viele (nicht alle !), dass Hundezucht durchaus Geld einbringen kann. Keine Frage, eine seriöse Welpenaufzucht kostet viel Zeit, aber es ist auch eine wunderbare Art, sein Hobby gleichzeitig zu einem netten Nebenerwerb zu machen.
Im geschlossenen Teil des Züchterforums geht es durchaus konträr zur Sache. Dabei erstaunt doch sehr, wie oft nicht ganz gesunde Hunde zur Zucht eingesetzt werden, weil es ja "nicht so ausgeprägt" ist. Dass man Untersuchungen lieber gar nicht macht, weil sonst ein Hund aus der Zucht genommen werden müßte. Dass mit Hunden gezüchtet wird, deren Wesen nicht unbedingt ganz so wunschgemäß ist.
Ich wurde von einer Züchterin gefragt, ob mein Hund als Deckrüde zur Verfügung stünde. Obwohl ich deutlich sagte, dass es mit mehreren Hunden aus dem Wurf Probleme gibt, wurde das sofort abgetan. Der Vater meines Hundes wird munter weiter zur Zucht empfohlen, offiziell weiß niemand, dass er ein paar (relativ harmlose, aber eben unerwünschte) Macken weitervererbt. Kritik an Züchtern ist für den Endverbraucher schwer, denn im Zweifelsfall ist man ja einfach zu blöd, den Hund richtig zu erziehen. Ich habe nur durch Zufall Kontakt zu zwei anderen Wurfgeschwistern, weil wir teilweise recht nah beieinander wohnen, normalerweise weiß man als Käufer nicht, wo die anderen Welpen gelandet sind.
Der nächste Wurf "unserer" Züchter hat eng verwandte Eltern, ich wundere mich sehr, dass der VDH das zuläßt, aber vermutlich liegt es daran, dass es nicht so viele Hunde dieser Rasse gibt.
Wenn irgendwann wieder ein Hund zu uns kommen soll, werde ich sehr lange darüber nachdenken, ob Rassehund oder Tierschutz oder "Ups-Wurf". Der VDH schützt die Endverbraucher nämlich gar nicht.
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